Gay male dating apps berlin

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No technology is neutral. Dating apps like Tinder and Grindr can perpetuate stereotypical assumptions about sexual preferences and reinforce a racist flirting culture. Can the law intervene? Wenn sie die Personen attraktiv finden, können sie dies z. Und dann ist da auch noch das algorithmische System hinter jeder Dating-Plattform.

Es ist nicht bekannt, welche algorithmischen Systeme jeweils eingesetzt werden und wie sie nach Treffern suchen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass sie Treffer erreichen wollen. Die über Online-Dating erhobenen Zahlen [13] könnten Hinweise darauf sein, dass rassistische Machtverhältnisse auch heute noch sexuelle Präferenzen beeinflussen.

Im Mittelpunkt steht stattdessen, wie speziell Dating-Apps rassistische Strukturen perpetuieren können. Digitale Technologien sind nie neutral. Unter welchen Bedingungen und von wem? Ist die Kommunikation offen oder anonym? Welche Filteroptionen bietet eine Dating-App? Welche Kategorien gibt es?

Wie sucht ein Algorithmus nach Treffern? Wer wird repräsentiert? Welches Feedback dem Algorithmus gegeben? Diese bleiben auch digital wirkmächtig. Diskriminierende Strukturen können durch digitale Technologien aber nicht nur perpetuiert werden — sondern sich zudem verstärken.

Netzanonymität scheint jedoch dazu einzuladen, anerkannte Verhaltensnormen abzustreifen. Einzeln agierende Personen können zwar entgegen diskriminierenden Strukturen handeln. Wird hingegen ein bias in ein algorithmisches System codiert, verbreitet es sich mit dem System massenweise und grenzüberschreitend.

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Dating-Apps ermöglichen es zwar auch, Personen verschiedener sozialer Gruppen, die sonst keine Berührungspunkte miteinander hätten, zu verbinden. Das sind positive Entwicklungen. Aber was sind diskriminierende Aussagen nach Ansicht von Grindr? Und wie sichert Tinder ab, dass stellvertretende Merkmale keine Rolle spielen?

Ist es Tinder eigentlich auch egal, ob eine Nutzerin behindert ist? Unternehmerische Selbstregulierung ist intransparent und nicht erschöpfend. Die Rechtsordnung vermittelt den betroffenen Personen subjektive Rechte hiergegen. Ihre Durchsetzung sollte nicht vom ökonomischen Nutzen eines Unternehmens abhängig gemacht werden.

Doch auch der staatlich gesetzte, subjektive Rechtsschutz ist unzureichend. Digitale Technologien exponieren seine Unzulänglichkeiten und lassen Defizite in der Rechtsdurchsetzung deutlich hervortreten.